News 2020
Schiesssaison 2021
Auch wenn im Moment noch nicht abzuschätzen ist, auf
welche Art und Weise sich die Corona-Pandemie im kommenden Jahr
auswirken wird, möchte ich euch bitten, schon einige Daten zur Kenntnis
zu nehmen und diese in eurer Agenda niederzuschreiben.
- Aprilschiessen am Samstag, 24. April 2021
- Amtscup Feld A ist am 1. Mai 2021 vormittags.
- Einzelwettschiessen am 30. April und 1. Mai 2021
- Talschiessen am Freitag und Samstag, 7.+8. Mai 2021
- Feldschiessen am Freitag und Samstag, 28.+29. Mai 2021
- Amtscup Jungschützen am 5. Juni 2021 vormittags.
- Amtscup Feld D/E am 5. Juni 2021 nachmittags.
Weitere Daten folgen fortlaufend.
Die Info Amtscup
ist hier zu finden
Gemeindeschreiberin Grindelwald
Die ehemalige Grindelwalder Militärschützin und
aktuelles Vorstandsmitglied vom Oberländischen Schützenverband,
Monika Kübli, wurde vom Gemeinderat Grindelwald als neue
Gemeindeschreiberin gewählt. Die Eigerschützen gratulieren ganz herzlich
zur Wahl und wünschen im neuen Amt viel Freude und Erfolg.
Und gäll ja Monika, wes de na Fiirabe nid geng sellt längen, fir idas
Hasli uber ga ds "scheessen", hätten mier de sicher o no Schiibi frii.
Ausschiesset und Cupschiessen 2020
Der Ausschiesset wie auch das Cupschiessen, konnten
noch kurz bevor die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
verschärft wurden, durchgeführt werden. Das
Cupschiessen bot auch in diesem Jahr wieder einen spannenden
Wettkampf und fand mit Kaufmann Peter (Godi Petsch) einen würdigen
Sieger. Kaufmann begann mit zwei ansprechenden Runden von 90 und 88
Punkten. Ab dem 1/8 Final steigerte er sich massiv und liess seinen
Gegnern mit 94, 96. 95 jeweils keine Chance und kam so problemlos in den
Final. Dort traf er auf seinen Vereinskollegen, Wenger Thomas welcher
das Duell um den Sieg mit 93:91 Punkten verlor. Im kleinen Final
duellierten sich Almer Markus und Amacher Svenia um den dritten Rang
welchen Almer mit einem grossen Vorsprung für sich beanspruchen konnte.
Der Saisonabschluss mit dem Ausschiesset auf Männlichen, wurde wegen der
mittlerweile verschärften Maskenpflicht auf unbestimmte Zeit verschoben.
Feldschiessen
Wie so vieles in diesem aussergewöhnlichen Jahr,
musste auch das
Feldschiessen im Vereinsjahr der Grindelwalder Schützen einen, neuen
Platz finden. Dank den Lockerungen der Coronamassnahmen, welche seit dem
Sommer wirksam sind, entschied sich die Kreisleitung Grindelwald, das
Feldschiessen im September, in ähnlichem Rahmen wie gewohnt, jedoch mit
den nötigen Anpassungen zur Sicherheit und Nachverfolgbarkeit,
durchzuführen. Wie erwartet, musste durch die besonderen Umstände ein
kleiner Rückgang der Teilnehmerzahl hingenommen werden. Trotzdem durften
sich die beiden Vereine, die
Eigerschützen wie auch die
Burglauenenschützen, über sehr gute Resultate freuen.
Das Punktemaximum am Feldschiessen beträgt bei 18 Schuss auf die
Scheibe B4, 72 Punkte. Insgeheim wünschen sich viele Schützen, ein
Resultat von 70 oder mehr Punkten zu erreichen. Bereits am
Freitagnachmittag konnte mit Amacher Svenia eine Schützin der
Schützengesellschaft Burglauenen diese Schallmauer durchbrechen und
erzielte 70 Punkte. Das Svenia noch zu den Jungschützen zählt macht
dieses Resultat noch wertvoller.
Erst am Samstagnachmittag wurde Svenia von ihrer Vereinskameradin
Wyss Isabelle, welche 71 Punkte erreichte, an der Ranglistenspitze
abgelöst. Isabelle ist eine wahre Feldschiessenspezialistin, hat sie
doch am Feldschiessen bereits zum sechsten Mal ein Resultat von 70 oder
mehr Punkten erreicht. Doch ihre 71 Punkte reichten noch nicht für den
Festplatzsieg, denn von den Eigerschützen konnte Bohren Daniel noch
gleichziehen. Somit kam es zwischen den beiden zum Ausstich um den
Festplatzsieg. In diesem Ausstich legten beide einen starken Start hin,
jedoch mit leichten Vorteilen für Wyss, welche bis zum 12 Schuss einen
Punkt Vorsprung hatte. In der abschliessenden Serie verloren beide noch
drei Punkte wobei die Führung noch zwei Mal wechselte. Am Ende durfte
sich Wyss Isabelle verdient und dies notabene bereits zum dritten Mal
als Festplatzsiegerin am Feldschiessen in Grindelwald feiern lassen.
Anmeldung Eidgenössisches Schützenfest 2021
Der Anmeldetalon für das Eidgenössische Schützenfest
ist online. Er kann sowohl als
PDF wie auch als
Excel heruntergeladen werden.
GM 2. Hauptrunde
Um es schon mal vorwegzunehmen, alle drei Gruppen der
Eigerschützen und der Sportschützen Jungfrauregion sind in der zweiten
Runde ausgeschieden. Dies trotz, und das ist besonders schmerzhaft,
einer wohlwollenden Auslosung die eine Qualifikation für die nächste
Runde in den Bereich des machbaren gebracht hatte. Doch alles der reihe
nach.
Die
Sturmgewehrschützen der Gruppe Ostegg traten am Mittwoch, 22. Juli
zum Wettkampf an. Dieser Abend war wohl der ungünstigste der ganzen
Woche, denn kurz nach Schiessbeginn begann ein sehr starkes
Sommergewitter zu wüten. Wenger Thomas, der bereits mit dem
abschliessenden Seriefeuer beschäftigt war, wurde durch den Hagel
besonders hart getroffen. Sein letzter Schuss produzierte in der
Feuerlinie eine kleine Wolke was nichts gutes erahnen liess. Das
Hagelkorn, welches er mit seinem letzten Schuss zerschmetterte, hatte
eine Fatale Auswirkung auf den Schuss, denn dieser wurde als eine Null
gezeigt. Doch auch der Rest der Passe war nicht das was man sich erhofft
hatte und so sollten es die anderen richten. Doch auch die übrigen vier
Schützen wussten nicht zu glänzen und so resultierten am Ende nur 662
Punkte auf dem Gruppenstandblatt. Für ein Weiterkommen wären in der
Kombination 14, 679 Punkte nötig gewesen.
Die
Standardgewehrschützen traten am Donnerstag in Lauterbrunnen zum
Wettkampf an. Die äusseren Verhältnisse an diesem Abend waren bedeutend
besser. Dier erste Gruppe beklagte aber trotzdem fehlendes
Wettkampfglück. Das Total der Resultate reichte nur zu 946 Punkten was
am Ende zu wenig war um weiterzukommen denn es fehlten in der
Kombination 8 schliesslich vier Punkte auf den rettenden zweiten Rang.
Ganz passabel schoss dafür die zweite Gruppe und steigerte sich
gegenüber den letzten Runden sogar noch und erzielte 940 Punkte.
Besonders hervorheben darf man hier die Konstanz innerhalb der Gruppe,
hatten doch alle zwischen 187 und 190 Punkten auf dem Standblatt.
Besonders bitter ist aber, dass am Ende ein einziger Punkt fehlte,
um in der
Kombination 3 in die dritte
Runde vorzustossen.
GM 1. Hauptrunde
Das erfreuliche schon mal zum Anfang. Sowohl die
Gruppe Ostegg, wie auch die beiden Gruppen der Sportschützen konnten
sich in ihren Kombinationen durchsetzen und haben sich für die zweite
Hauptrunde qualifiziert.
Im
Feld E wurde die Gruppe Ostegg in die Kombination 21 gelost. Zum
Wettkampf angetreten sind die fünf Schützen am Mittwoch 15 Juli bei
scheinbar perfekten Bedingungen. Der Himmel war bedeckt was keine
störenden Lichtwechsel zur folge hatte und der Wind war auch kein
Problem. Das fehlende Training machte sich aber bemerkbar und so
bekundeten die Schützen doch grösstenteils etwas mühe. Wenger Thomas
erreichte als bester Schütze 141 Punkte und hätte durchaus zufrieden
sein dürfen. Allerdings konnte er die sehr gute Ausgangslage nach den
Einzelschüssen nicht vollends ausnützen, was in diesem Moment etwas
Schade war. Bohren Thomas und von Allmen Hansruedi konnten den Schaden
mit 138 und 136 Punkten noch in Grenzen halten, während Boss Hans und
Jossi Toni mit 133 und 132 Punkten definitiv noch Steigerungspotenzial
haben. Die Auslosung war ihnen aber gut gesinnt, und sie setzten sich
mit 680 Punkten trotzdem mit einem grossen Vorsprung an die
Ranglistenspitze und dürfen sich somit auf die zweite Runde freuen.
Die Sportschützen traten im
Feld A gleich mit zwei Gruppen in den Kombinationen 38 und 39 an.
Geschossen wurde am Donnerstag, 16. Juli in Lauterbrunnen bei nicht
weniger perfekten äussern Bedingungen. Die eigenen Gesetze der
Hauptrunden, insbesondere in der ersten Runde wurden hier sehr gut
sichtbar. Die erste Gruppe erzielte mit 952 Punkten ein recht
akzeptables Resultat welches leise Hoffnungen auf ein weiterkommen
schürte. Diese Hoffnung wurde dann auch erfüllt. Es reichte zwar um 4
Punkte nicht für den Sieg in der Auslosung, doch mit ebenfalls 4 Punkten
Vorsprung auf den dritten Rang wurde die Qualifikation für die zweite
Runde dann doch Tatsache. Andere Vorzeichen herrschten bei der zweiten
Gruppe. Hier konnte nur einer der Schützen ein sehr gutes Resultat
erzielen. Das Total von 936 Punkten liess kaum Hoffnung auf ein
vorrücken in die nächste Runde aufkommen. Doch das Losglück war den
Schützen hold und es reichte, wenn auch Punktgleich, zum Sieg in der
Kombination.
Amtscup
Der Amtscup wurde abgesagt. Die Mitteilung des OK ist
hier zu
finden.
Gruppenmeisterschaft
Die
Gruppe Ostegg hat die Qualifikation für die Hauptrunden der
Gruppenmeisterschaft locker geschafft. Mit 1361 Punkten belegen sie den
8. Rang und liegen nur 14 Punkte hinter den Führenden. Auch die beiden
Gruppen der
Sportschützen haben den Einzug in die Hauptrunden geschafft.
Herzliche Gratulation.
Saisonstart
Die Saison 2020 ist nun endlich eröffnet. Zwar konnte
die Übung am Freitag wegen dem Föhn noch nicht stattfinden, die
Jungschützen haben am Samstag 13. Juni, doch noch den Startschuss
gegeben. Ebenfalls am Samstag fand die Hauptversammlung statt, welche
zügig abgehalten werden konnte.
Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung hier noch eine kleine
Information. Unter diesem
Link sind die Formulare für die
Meldung zum Besitz von Feuerwaffen und das dazu gehörende
Beiblatt erhältlich. Auch weitere Gesuche, wie das für einen
Waffenerwerbschein oder die Ausnahmebewilligungen sind hier
verfügbar.
Hauptversammlung
Bitte nehmt die Informationen zur
HV 2020
zur Kenntnis um diese möglichst Speditiv abhalten zu können. Das neue
Schutzkonzept des SSV sowie die Angaben des
BAV zu den Lockerungen ab 6.6.2020 sind nun abrufbar.
Coronavirus
30.5.2020
Wir stehen endlich vor dem Start zur Schiesssaison 2020. Der Vorstand
hat gestern Abend beschlossen. Am 12. Juni ist die erste freie Übung.
Dann starten wir im die Saison mit einer etwas reduzierten
Jahresmeisterschaft. Die Hauptversammlung wird am Samstag, 13. Juni um
20.00 im Schützenhaus Aellauenen stattfinden. Die Einladung dazu wird im
Anzeiger sowie auf der Homepage erfolgen. Weitere Infos werden laufend
auf der Homepage zu erfahren sein.
17.5.2020
Das Datum für das Feldschiessen wurde diese Woche festgelegt. Es wird im
Schützenhaus Aellauenen am Freitag und Samstag, 18. und 19. September
stattfinden. Über das vorgehen in näherer Zukunft wird der Vorstand am
Freitag, 29. Mai beraten. Wie und unter welchen Bedingungen die
Eigerschützen in die Saison starten, hängt ganz von den allfälligen
Lockerungen ab, die der Bundesrat am 27. Mai beschliessen wird oder auch
nicht.
9.5.2020
Ab dem 11. Mai wären grundsätzlich wieder Schiesstrainings möglich, dies
jedoch nur unter Einhaltung eines
Schutzkonzeptes, welches hier einzusehen ist. Dieses recht
umfangreich und birgt grossen Mehraufwand um einen geordneten
Schiessbetrieb zu gewährleisten. Erschwerend kommt natürlich noch dazu,
dass eine Schiessübung nicht im Geheimen stattfinden kann und
Kontrollen, zu recht, mehr als wahrscheinlich sind
Ich habe grundsätzlich beschlossen, den Schiessbetrieb an Aellauenen bis
am 7. Juni weiterhin auszusetzen. Es bleibt abzuwarten, welche
Entscheide zur weiteren Lockerung der Massnahmen, der Bundesrat am
27. Mai beschliessen wird. Daher sieht mein Zeitplan gegenwärtig so aus,
dass unmittelbar nach dem Bundesratsentscheid, Sitzungen von
Kreisleitung und Vorstand stattfinden um die restliche Saison zu planen.
Dies ist daher wichtig, weil die Schiesstage bis am 30. Mai gemeldet
sein müssen und ebenfalls vor dem ersten schiesstag publiziert
werden müssen.
Ich werde in den kommenden Tagen noch einige Abklärungen machen und
euch, sobald Neuigkeiten bekannt sind, diese hier mitteilen.
30.4.2020
Es gibt wieder einige Neuigkeiten zu verbreiten...
Hier
findet ihr einige Antworten zu häufigen Fragen betreffend dem
Eidgenössischen Schützenfest. Zum allgemeinen Schiessen kann man so viel
sagen, dass alle Anmeldungen gelöscht werden und sich die Vereine für
2021 neu anmelden müssen.
Was das Eröffnungsschiessen betrifft, diese Anmeldungen bleiben
bestehen. Bei allen bis am 30.Juni nicht bezahlten Rechnungen wird die
Anmeldung gelöscht. Neue Anmeldungen sind mit der Öffnung des
Anmeldeportals im November wieder möglich.
Schützen, die ihre Anmeldung für das Eröffnungsschiessen stornieren
wollen, teilen dies der Firma Hammer schriftlich mit Angabe einer
gültigen Kontoverbindung mit. Die Rückvergütung erfolgt unter Abzug von
Fr. 10.00 Annullationsgebühr pro Schütze.
Was die aktuellen Lockerungen, welche am 29. April bekannt gegeben
wurden für uns bedeuten ist noch nicht restlos klar. Am 1. Mai am Abend
wird eine Präsidentenkonferenz der Verbände im BSSV stattfinden. Sicher
werden im Anschluss auf den Seiten des
BSSV und des
OSV Informationen
erhältlich sein, wie es in unmittelbarer Zukunft weitergeht.
Ich persönlich sehe mit der 5-Personen-Regel bis am 8. Juni keine
grossen Möglichkeiten einen geordneten Schiessbetrieb oder gar eine
Hauptversammlung abzuhalten.
Details folgen sobald mehr bekannt ist....
26.4.2020
Das Talschiessen 2020 muss leider abgesagt werden. Ob der Stich für die
Jahresmeisterschaft Vereinsintern nachgeholt wird ist zur Zeit unklar.
Dies hängt vor allem davon ab, wann wir wieder einen einigermassen
vernünftigen Schiessebetrieb durchführen können.
Am
Ostersamstag konnten wir nun den Holzkugelfang der Entsorgung
zuführen. Dank der Zeit die uns die Massnahmen zur Corona-Pandemie gab,
und dem perfekten und trockenen Frühlingswetter ging die Arbeit einfach
und zügig voran. Neben der Entsorgung konnten auch gleich noch einige
andere Tätigkeiten erledigt werden. So wurde die Mauer von den stauden
befreit und der Zaun erstellt.
Ein herzliches Dankeschön an die Familie Wenger und die Gemeinde
Grindelwald die uns für die Arbeiten Gerätschaften zur Verfügung
stellten. Ein ebenso herzlichen Dank an meine Helfer, von Allmen
Hansruedi, Wenger Thomas, Wenger Patrick, Bohren Roman, Kellenberger
Nils, Bohren Thomas und Jossi Toni.
Unter diesem
Link ist der aktualisierte Wettkampfkalender des SSV ersichtlich.
Für uns ist am wichtigsten, dass die Hauptrunden der GM erst ab Mitte
Juli stattfinden. Wie der OSV die Qualifikation für die Hauptrunden
gestaltet ist noch unklar.
Am 4. April haben wir mit den Arbeiten zur Entsorgung des Holzes des
alten Kugelfangs begonnen. Die
Vorbereitungsarbeiten konnten zügig erledigt werden und somit sollte
der grossen Entsorgungsaktion von voraussichtlich Ostersamstag nichts
mehr im Wege stehen. Besten dank an von Allmen Hansruedi, Wenger Thomas
und Bohren Roman für den tollen Einsatz.
Das Eidgenössische Schützenfest wurde um ein Jahr verschoben.
Informationen dazu
hier.
Wir warten ab, welche Entscheidungen der Bundesrat für die Zeit nach dem
19. April erlässt. Stand jetzt kann nicht damit gerechnet werden, dass
es nach diesem Datum schlagartig eine markante Änderung geben wird. Wir
werden die Lage dauernd beobachten und Entscheide zur Aufnahme des
Schiessbetriebes und zur Hauptversammlung hier kommunizieren.
Die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 (Obligatorisches Programm) für
die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee wurde sistiert.
Die Eigerschützen werden die verbleibenden Obligatorischübungen nach
Wiederaufnahme der Schiesstätigkeit jedoch trotzdem durchführen. Wir
würden uns dann trotzdem sehr freuen, viele Obligatorischschützen
begrüssen zu dürfen.
Nicht vergessen. Angehörige der Armee, welche nach Beendigung der
Dienstpflicht ihre Waffe in privaten Besitz übernehmen wollen müssen die
Bedingungen, 2x Obligatorisch und 2x Feldschiessen in den letzten drei
Jahren, trotzdem erfüllt haben.
Trainings, Schiessanlässe, Kurs, Versammlungen und so weiter sind ab
sofort bis mindestens 31. Mai sistiert. Sämtliche
Schiessanlagen sind geschlossen. (Mitteilung BSSV/OSV)
News zu Jungschützenkurs, Feldschiessen und Obligatorisch aus dem
SSV
Das erste Aprilschiessen, welches am 25. April hätte
stattfinden sollen, ist abgesagt.
Sämtliche Vereinsaktivitäten sind bis mindestens zum
19. April ausgesetzt. Die HV ist auf unbestimmte Zeit verschoben.
Weitere Infos laufend auf der Homepage.
Das Frühlingsschiessen vom 21., 22. und 28. März in Unterbach ist wegen
dem Coronavirus abgesagt.
Trainingszentrum Thun
Für alle Schützen, egal welchen Alters, gibt es in
Thun das
Trainingszentrum Breitensport. Es ist nie zu spät, besser zu werden.
Infos findet ihr unter diesem
Link.
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist am Mittwoch, 25. März 2019
um 20.00 Uhr im Schützenhaus Aellauenen.
Schiesstage
Die Schiesstage
2020 sind online.
Achtung! Ausschiesset ist am Sonntag, 18. Oktober auf Männlichen.
Ordnungsbussen zum Waffengesetz
Mit den sogenannten Ordnungsbussenverfahren will der Gesetzgeber gewisse
Delikte in einem Schnellverfahren büssen und aufwändige Strafverfahren
verhindern. Am 1. Januar 2020 sind verschiedene solche
Ordnungsbussenverfahren neu in Kraft getreten. Die meisten Delikte
betreffen das Strassenverkehrsgesetz. Doch auch im Waffengesetz hat der
Bund zwei Ordnungsbussenverfahren eingeführt. So wird das Nichtmitführen
der Waffentragbewilligung (nach Art. 34 Abs. 1 Bst. h des
Waffengesetzes) mit 20 Franken bestraft. Weitaus relevanter für
Schützinnen und Schützen ist aber die zweite Bestimmung: Das
Transportieren von Feuerwaffen, ohne Waffe und Munition zu trennen (nach
Art. 34 Abs. 1 Bst. n des Waffengesetzes und Art. 51 der
Waffenverordnung), wird mit 300 Franken gebüsst und nicht mehr mit einem
Strafverfahren verfolgt. Gemäss der Waffenverordnung darf sich während
des Transports in Magazinen keine Munition befinden. (Quelle
SSV)
Amtscup 2020
Qualifikationsrunde Feld J am
Samstagvormittag, 9. Mai 2020
Qualifikationsrunde Feld D/E am Samstagnachmittag, 9. Mai 2020
Amtscup Feld A mit dem Oberhasli am Samstag, 16. Mai 2020
Amtscupfinal am Sonntag, 6. September 2020
Details zum Waffengesetz
An dieser Stelle einige Informationen zu den
Auswirkungen, welche das neue Waffengesetz (vorerst) auf uns hat. Diese
Informationen sind auch auf der Seite des
SSV verfügbar.
Sportgewehre/ Karabiner:
Der Kauf von Druckluftwaffen, Handrepetierern (Sportgewehre) und
Ordonnanzrepetiergewehren wie den Karabinern 11 und 31 oder dem
Langgewehr 11 ist weiterhin mit einer Meldepflicht möglich, sofern die
allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen (Mindestalter 18,
nicht unter Beistandschaft, keine Einträge im Strafregister, kein Anlass
zur Annahme, dass die Person sich selbst oder Dritte mit der Waffe
gefährdet) erfüllt sind.
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu
meldepflichtigen Waffen.
Direkt von der Armee übernommene, persönliche Waffen (Umgebautes
Sturmgewehr).
Persönliche Ordonnanzwaffen können nach Beendigung des Militärdienstes
zu denselben Bedingungen wie bis anhin übernommen werden – unabhängig
von der Magazingrösse. Es ist lediglich ein Waffenerwerbsschein nötig.
Auch wenn ein wesentlicher Waffenbestandteil (wie Griffstück,
Verschluss, Lauf) ersetzt wird, braucht es keine Ausnahmebewilligung.
Informationen der Armee zur Übernahme der persönlichen Waffe
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu
bewilligungspflichtigen Waffen
Nicht direkt von der Armee übernommene Halbautomaten, umgebaute
STGW 57 und 90 (Weiterverkauf an dritte)
Unabhängig von der Magazingrösse ist für den Kauf einer solchen Waffe
seit dem 15. August 2019 eine Ausnahmebewilligung nötig. Sportschützen
können dabei von der erleichterten
Ausnahmebewilligung profitieren.
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu
verbotenen Waffen
Werkshalbautomat Sturmgewehr PE90
Verfügt die Waffe über eine Ladevorrichtung mit geringer Kapazität (bis
maximal zehn Patronen) reicht wie bis anhin ein Waffenerwerbsschein.
Wird ein PE90 zusammen mit einem grösseren Magazin verwendet, ist eine
Ausnahmebewilligung nötig. Sportschützen können dabei von der erleichterten
Ausnahmebewilligung profitieren.
Achtung: Auch der gemeinsame Transport sowie die gemeinsame Aufbewahrung
eines PE90 mit einem passenden grösseren Magazin gilt als gemeinsame
Verwendung. Es empfiehlt sich deshalb beim Kauf eines PE90, so oder so
eine Ausnahmebewilligung zu beantragen, um eine allfällige spätere
Verwendung eines grösseren Magazins rechtlich abzusichern.
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu
bewilligungspflichtigen Waffen
Informationen und Merbklätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu
verbotenen Waffen
Vollautomatische Sturmgewehre
Diese können wie anhin nur mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung
erworben werden. Neu ist das sportliche Schiessen jedoch ein
achtenswerter Erwerbsgrund, welcher – theoretisch – auch den Kauf
vollautomatischer Gewehre rechtfertigen könnte. Erleichterte
Ausnahmebewilligungen gibt es hier für Sportschützen hingegen nicht.
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu
verbotenen Waffen
Persönliche Leihwaffen der Armee
Der Erwerb von Waffen, die von der Armee direkt als persönliche
Leihwaffen – also nicht zu Eigentum – erworben werden, hat keine
Änderungen erfahren. Die Abgabe persönlicher Leihwaffen an mündige
Personen ist nicht Teil des Waffengesetzes.
Informationen der Armee zu persönlichen Leihwaffen
Pistolen (Faustfeuerwaffen)
Bis zu einer Magazinkapazität von maximal 20 Patronen können Pistolen
weiterhin mit einem Waffenerwerbsschein erworben werden. Für Pistolen
mit einem Magazin mit höherer Kapazität müssen Sportschützen eine erleichterte
Ausnahmebewilligung beantragen.
nformationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu
bewilligungspflichtigen Waffen
Informationen und Merbklätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu
verbotenen Waffen
Änderungen für Waffenbesitzer
Bestehende Besitzverhältnisse werden von der Gesetzesrevision weniger
stark tangiert: Wer vor dem 15. August 2019 eine neu verbotene Waffe,
Waffenbestandteile oder Ladevorrichtungen erworben hat, ist auch
weiterhin zu deren Besitz berechtigt. Allerdings muss die Waffe
registriert sein oder innerhalb der nächsten drei Jahre dem kantonalen
Waffenbüro gemeldet werden. Dieses stellt eine Bestätigung aus, mit
welcher der Besitzer zur Waffe passende Ladevorrichtungen (unabhängig
deren Grösse) ohne eine Ausnahmebewilligung erwerben kann. Erst beim
Kauf einer komplett neuen Waffe, die in die Kategorie der verbotenen
Waffen fällt, ist eine Ausnahmebewilligung nötig. Wer Bestandteile einer
verbotenen Waffe bei einem Waffenhändler ersetzen lässt, benötigt für
die Ersatzteile keine Ausnahmebewilligung.
Wer die dreijährige Meldefrist verpasst, macht sich zwar nicht strafbar,
jedoch wird die Waffe beschlagnahmt. In diesen Fällen hat der Besitzer
innerhalb von drei Monaten ein Gesuch um Erteilung einer
Ausnahmebewilligung einzureichen oder die Feuerwaffen einer berechtigten
Person zu übertragen. Klappt dies nicht, werden die betroffenen Waffen
definitiv beschlagnahmt.
Weiterführende Informationen (Links)
Broschüre "Waffen in Kürze" (Fedpol)
Das neue Waffenrecht von Joel Haefeli
Häufige Fragen zum Waffenrecht
Als Privatperson eine Waffe erwerben
Meldung des rechtmässigen Besitzes von Feuerwaffen
Die Erleichterte Ausnahmebewilligung
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