News 2020
Schiesssaison 2021
Auch wenn im Moment noch nicht abzuschätzen ist, auf welche Art und Weise sich die Corona-Pandemie im kommenden Jahr auswirken wird, möchte ich euch bitten, schon einige Daten zur Kenntnis zu nehmen und diese in eurer Agenda niederzuschreiben.
- Aprilschiessen am Samstag, 24. April 2021
- Amtscup Feld A ist am 1. Mai 2021 vormittags.
- Einzelwettschiessen am 30. April und 1. Mai 2021
- Talschiessen am Freitag und Samstag, 7.+8. Mai 2021
- Feldschiessen am Freitag und Samstag, 28.+29. Mai 2021
- Amtscup Jungschützen am 5. Juni 2021 vormittags.
- Amtscup Feld D/E am 5. Juni 2021 nachmittags.
Weitere Daten folgen fortlaufend.
Ausschiesset und Cupschiessen 2020
Der Ausschiesset wie auch das Cupschiessen, konnten noch kurz bevor die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschärft wurden, durchgeführt werden. Das Cupschiessen bot auch in diesem Jahr wieder einen spannenden Wettkampf und fand mit Kaufmann Peter (Godi Petsch) einen würdigen Sieger. Kaufmann begann mit zwei ansprechenden Runden von 90 und 88 Punkten. Ab dem 1/8 Final steigerte er sich massiv und liess seinen Gegnern mit 94, 96. 95 jeweils keine Chance und kam so problemlos in den Final. Dort traf er auf seinen Vereinskollegen, Wenger Thomas welcher das Duell um den Sieg mit 93:91 Punkten verlor. Im kleinen Final duellierten sich Almer Markus und Amacher Svenia um den dritten Rang welchen Almer mit einem grossen Vorsprung für sich beanspruchen konnte.
Der Saisonabschluss mit dem Ausschiesset auf Männlichen, wurde wegen der mittlerweile verschärften Maskenpflicht auf unbestimmte Zeit verschoben.
Feldschiessen
Wie so vieles in diesem aussergewöhnlichen Jahr, musste auch das Feldschiessen im Vereinsjahr der Grindelwalder Schützen einen, neuen Platz finden. Dank den Lockerungen der Coronamassnahmen, welche seit dem Sommer wirksam sind, entschied sich die Kreisleitung Grindelwald, das Feldschiessen im September, in ähnlichem Rahmen wie gewohnt, jedoch mit den nötigen Anpassungen zur Sicherheit und Nachverfolgbarkeit, durchzuführen. Wie erwartet, musste durch die besonderen Umstände ein kleiner Rückgang der Teilnehmerzahl hingenommen werden. Trotzdem durften sich die beiden Vereine, die Eigerschützen wie auch die Burglauenenschützen, über sehr gute Resultate freuen. Das Punktemaximum am Feldschiessen beträgt bei 18 Schuss auf die Scheibe B4, 72 Punkte. Insgeheim wünschen sich viele Schützen, ein Resultat von 70 oder mehr Punkten zu erreichen. Bereits am Freitagnachmittag konnte mit Amacher Svenia eine Schützin der Schützengesellschaft Burglauenen diese Schallmauer durchbrechen und erzielte 70 Punkte. Das Svenia noch zu den Jungschützen zählt macht dieses Resultat noch wertvoller.
Erst am Samstagnachmittag wurde Svenia von ihrer Vereinskameradin Wyss Isabelle, welche 71 Punkte erreichte, an der Ranglistenspitze abgelöst. Isabelle ist eine wahre Feldschiessenspezialistin, hat sie doch am Feldschiessen bereits zum sechsten Mal ein Resultat von 70 oder mehr Punkten erreicht. Doch ihre 71 Punkte reichten noch nicht für den Festplatzsieg, denn von den Eigerschützen konnte Bohren Daniel noch gleichziehen. Somit kam es zwischen den beiden zum Ausstich um den Festplatzsieg. In diesem Ausstich legten beide einen starken Start hin, jedoch mit leichten Vorteilen für Wyss, welche bis zum 12 Schuss einen Punkt Vorsprung hatte. In der abschliessenden Serie verloren beide noch drei Punkte wobei die Führung noch zwei Mal wechselte. Am Ende durfte sich Wyss Isabelle verdient und dies notabene bereits zum dritten Mal als Festplatzsiegerin am Feldschiessen in Grindelwald feiern lassen.
GM 2. Hauptrunde
Um es schon mal vorwegzunehmen, alle drei Gruppen der Eigerschützen und der Sportschützen Jungfrauregion sind in der zweiten Runde ausgeschieden. Dies trotz, und das ist besonders schmerzhaft, einer wohlwollenden Auslosung die eine Qualifikation für die nächste Runde in den Bereich des machbaren gebracht hatte. Doch alles der reihe nach.
Die Sturmgewehrschützen der Gruppe Ostegg traten am Mittwoch, 22. Juli zum Wettkampf an. Dieser Abend war wohl der ungünstigste der ganzen Woche, denn kurz nach Schiessbeginn begann ein sehr starkes Sommergewitter zu wüten. Wenger Thomas, der bereits mit dem abschliessenden Seriefeuer beschäftigt war, wurde durch den Hagel besonders hart getroffen. Sein letzter Schuss produzierte in der Feuerlinie eine kleine Wolke was nichts gutes erahnen liess. Das Hagelkorn, welches er mit seinem letzten Schuss zerschmetterte, hatte eine Fatale Auswirkung auf den Schuss, denn dieser wurde als eine Null gezeigt. Doch auch der Rest der Passe war nicht das was man sich erhofft hatte und so sollten es die anderen richten. Doch auch die übrigen vier Schützen wussten nicht zu glänzen und so resultierten am Ende nur 662 Punkte auf dem Gruppenstandblatt. Für ein Weiterkommen wären in der Kombination 14, 679 Punkte nötig gewesen.
Die Standardgewehrschützen traten am Donnerstag in Lauterbrunnen zum Wettkampf an. Die äusseren Verhältnisse an diesem Abend waren bedeutend besser. Dier erste Gruppe beklagte aber trotzdem fehlendes Wettkampfglück. Das Total der Resultate reichte nur zu 946 Punkten was am Ende zu wenig war um weiterzukommen denn es fehlten in der Kombination 8 schliesslich vier Punkte auf den rettenden zweiten Rang. Ganz passabel schoss dafür die zweite Gruppe und steigerte sich gegenüber den letzten Runden sogar noch und erzielte 940 Punkte. Besonders hervorheben darf man hier die Konstanz innerhalb der Gruppe, hatten doch alle zwischen 187 und 190 Punkten auf dem Standblatt. Besonders bitter ist aber, dass am Ende ein einziger Punkt fehlte, um in der Kombination 3 in die dritte Runde vorzustossen.
GM 1. Hauptrunde
Das erfreuliche schon mal zum Anfang. Sowohl die Gruppe Ostegg, wie auch die beiden Gruppen der Sportschützen konnten sich in ihren Kombinationen durchsetzen und haben sich für die zweite Hauptrunde qualifiziert.
Im Feld E wurde die Gruppe Ostegg in die Kombination 21 gelost. Zum Wettkampf angetreten sind die fünf Schützen am Mittwoch 15 Juli bei scheinbar perfekten Bedingungen. Der Himmel war bedeckt was keine störenden Lichtwechsel zur folge hatte und der Wind war auch kein Problem. Das fehlende Training machte sich aber bemerkbar und so bekundeten die Schützen doch grösstenteils etwas mühe. Wenger Thomas erreichte als bester Schütze 141 Punkte und hätte durchaus zufrieden sein dürfen. Allerdings konnte er die sehr gute Ausgangslage nach den Einzelschüssen nicht vollends ausnützen, was in diesem Moment etwas Schade war. Bohren Thomas und von Allmen Hansruedi konnten den Schaden mit 138 und 136 Punkten noch in Grenzen halten, während Boss Hans und Jossi Toni mit 133 und 132 Punkten definitiv noch Steigerungspotenzial haben. Die Auslosung war ihnen aber gut gesinnt, und sie setzten sich mit 680 Punkten trotzdem mit einem grossen Vorsprung an die Ranglistenspitze und dürfen sich somit auf die zweite Runde freuen.
Die Sportschützen traten im Feld A gleich mit zwei Gruppen in den Kombinationen 38 und 39 an. Geschossen wurde am Donnerstag, 16. Juli in Lauterbrunnen bei nicht weniger perfekten äussern Bedingungen. Die eigenen Gesetze der Hauptrunden, insbesondere in der ersten Runde wurden hier sehr gut sichtbar. Die erste Gruppe erzielte mit 952 Punkten ein recht akzeptables Resultat welches leise Hoffnungen auf ein weiterkommen schürte. Diese Hoffnung wurde dann auch erfüllt. Es reichte zwar um 4 Punkte nicht für den Sieg in der Auslosung, doch mit ebenfalls 4 Punkten Vorsprung auf den dritten Rang wurde die Qualifikation für die zweite Runde dann doch Tatsache. Andere Vorzeichen herrschten bei der zweiten Gruppe. Hier konnte nur einer der Schützen ein sehr gutes Resultat erzielen. Das Total von 936 Punkten liess kaum Hoffnung auf ein vorrücken in die nächste Runde aufkommen. Doch das Losglück war den Schützen hold und es reichte, wenn auch Punktgleich, zum Sieg in der Kombination.
Amtscup
Der Amtscup wurde abgesagt. Die Mitteilung des OK ist hier zu finden.
Gruppenmeisterschaft
Die Gruppe Ostegg hat die Qualifikation für die Hauptrunden der Gruppenmeisterschaft locker geschafft. Mit 1361 Punkten belegen sie den 8. Rang und liegen nur 14 Punkte hinter den Führenden. Auch die beiden Gruppen der Sportschützen haben den Einzug in die Hauptrunden geschafft. Herzliche Gratulation.
Saisonstart
Die Saison 2020 ist nun endlich eröffnet. Zwar konnte die Übung am Freitag wegen dem Föhn noch nicht stattfinden, die Jungschützen haben am Samstag 13. Juni, doch noch den Startschuss gegeben. Ebenfalls am Samstag fand die Hauptversammlung statt, welche zügig abgehalten werden konnte.
Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung hier noch eine kleine Information. Unter diesem Link sind die Formulare für die Meldung zum Besitz von Feuerwaffen und das dazu gehörende Beiblatt erhältlich. Auch weitere Gesuche, wie das für einen Waffenerwerbschein oder die Ausnahmebewilligungen sind hier verfügbar.
Hauptversammlung
Bitte nehmt die Informationen zur HV 2020 zur Kenntnis um diese möglichst Speditiv abhalten zu können. Das neue Schutzkonzept des SSV sowie die Angaben des BAV zu den Lockerungen ab 6.6.2020 sind nun abrufbar.
Coronavirus
30.5.2020
Wir stehen endlich vor dem Start zur Schiesssaison 2020. Der Vorstand hat gestern Abend beschlossen. Am 12. Juni ist die erste freie Übung. Dann starten wir im die Saison mit einer etwas reduzierten Jahresmeisterschaft. Die Hauptversammlung wird am Samstag, 13. Juni um 20.00 im Schützenhaus Aellauenen stattfinden. Die Einladung dazu wird im Anzeiger sowie auf der Homepage erfolgen. Weitere Infos werden laufend auf der Homepage zu erfahren sein.
17.5.2020
Das Datum für das Feldschiessen wurde diese Woche festgelegt. Es wird im Schützenhaus Aellauenen am Freitag und Samstag, 18. und 19. September stattfinden. Über das vorgehen in näherer Zukunft wird der Vorstand am Freitag, 29. Mai beraten. Wie und unter welchen Bedingungen die Eigerschützen in die Saison starten, hängt ganz von den allfälligen Lockerungen ab, die der Bundesrat am 27. Mai beschliessen wird oder auch nicht.
9.5.2020
Ab dem 11. Mai wären grundsätzlich wieder Schiesstrainings möglich, dies jedoch nur unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes, welches hier einzusehen ist. Dieses recht umfangreich und birgt grossen Mehraufwand um einen geordneten Schiessbetrieb zu gewährleisten. Erschwerend kommt natürlich noch dazu, dass eine Schiessübung nicht im Geheimen stattfinden kann und Kontrollen, zu recht, mehr als wahrscheinlich sind
Ich habe grundsätzlich beschlossen, den Schiessbetrieb an Aellauenen bis am 7. Juni weiterhin auszusetzen. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheide zur weiteren Lockerung der Massnahmen, der Bundesrat am 27. Mai beschliessen wird. Daher sieht mein Zeitplan gegenwärtig so aus, dass unmittelbar nach dem Bundesratsentscheid, Sitzungen von Kreisleitung und Vorstand stattfinden um die restliche Saison zu planen. Dies ist daher wichtig, weil die Schiesstage bis am 30. Mai gemeldet sein müssen und ebenfalls vor dem ersten schiesstag publiziert werden müssen.
Ich werde in den kommenden Tagen noch einige Abklärungen machen und euch, sobald Neuigkeiten bekannt sind, diese hier mitteilen.
30.4.2020
Es gibt wieder einige Neuigkeiten zu verbreiten...
Hier findet ihr einige Antworten zu häufigen Fragen betreffend dem Eidgenössischen Schützenfest. Zum allgemeinen Schiessen kann man so viel sagen, dass alle Anmeldungen gelöscht werden und sich die Vereine für 2021 neu anmelden müssen.
Was das Eröffnungsschiessen betrifft, diese Anmeldungen bleiben bestehen. Bei allen bis am 30.Juni nicht bezahlten Rechnungen wird die Anmeldung gelöscht. Neue Anmeldungen sind mit der Öffnung des Anmeldeportals im November wieder möglich. Schützen, die ihre Anmeldung für das Eröffnungsschiessen stornieren wollen, teilen dies der Firma Hammer schriftlich mit Angabe einer gültigen Kontoverbindung mit. Die Rückvergütung erfolgt unter Abzug von Fr. 10.00 Annullationsgebühr pro Schütze.
Was die aktuellen Lockerungen, welche am 29. April bekannt gegeben wurden für uns bedeuten ist noch nicht restlos klar. Am 1. Mai am Abend wird eine Präsidentenkonferenz der Verbände im BSSV stattfinden. Sicher werden im Anschluss auf den Seiten des BSSV und des OSV Informationen erhältlich sein, wie es in unmittelbarer Zukunft weitergeht.
Ich persönlich sehe mit der 5-Personen-Regel bis am 8. Juni keine grossen Möglichkeiten einen geordneten Schiessbetrieb oder gar eine Hauptversammlung abzuhalten.
Details folgen sobald mehr bekannt ist....
26.4.2020
Das Talschiessen 2020 muss leider abgesagt werden. Ob der Stich für die Jahresmeisterschaft Vereinsintern nachgeholt wird ist zur Zeit unklar. Dies hängt vor allem davon ab, wann wir wieder einen einigermassen vernünftigen Schiessebetrieb durchführen können.
Am Ostersamstag konnten wir nun den Holzkugelfang der Entsorgung zuführen. Dank der Zeit die uns die Massnahmen zur Corona-Pandemie gab, und dem perfekten und trockenen Frühlingswetter ging die Arbeit einfach und zügig voran. Neben der Entsorgung konnten auch gleich noch einige andere Tätigkeiten erledigt werden. So wurde die Mauer von den stauden befreit und der Zaun erstellt.
Ein herzliches Dankeschön an die Familie Wenger und die Gemeinde Grindelwald die uns für die Arbeiten Gerätschaften zur Verfügung stellten. Ein ebenso herzlichen Dank an meine Helfer, von Allmen Hansruedi, Wenger Thomas, Wenger Patrick, Bohren Roman, Kellenberger Nils, Bohren Thomas und Jossi Toni.
Unter diesem Link ist der aktualisierte Wettkampfkalender des SSV ersichtlich.
Für uns ist am wichtigsten, dass die Hauptrunden der GM erst ab Mitte Juli stattfinden. Wie der OSV die Qualifikation für die Hauptrunden gestaltet ist noch unklar.
Am 4. April haben wir mit den Arbeiten zur Entsorgung des Holzes des alten Kugelfangs begonnen. Die Vorbereitungsarbeiten konnten zügig erledigt werden und somit sollte der grossen Entsorgungsaktion von voraussichtlich Ostersamstag nichts mehr im Wege stehen. Besten dank an von Allmen Hansruedi, Wenger Thomas und Bohren Roman für den tollen Einsatz.
Das Eidgenössische Schützenfest wurde um ein Jahr verschoben. Informationen dazu hier.
Wir warten ab, welche Entscheidungen der Bundesrat für die Zeit nach dem 19. April erlässt. Stand jetzt kann nicht damit gerechnet werden, dass es nach diesem Datum schlagartig eine markante Änderung geben wird. Wir werden die Lage dauernd beobachten und Entscheide zur Aufnahme des Schiessbetriebes und zur Hauptversammlung hier kommunizieren.
Die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 (Obligatorisches Programm) für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee wurde sistiert.
Die Eigerschützen werden die verbleibenden Obligatorischübungen nach Wiederaufnahme der Schiesstätigkeit jedoch trotzdem durchführen. Wir würden uns dann trotzdem sehr freuen, viele Obligatorischschützen begrüssen zu dürfen.
Nicht vergessen. Angehörige der Armee, welche nach Beendigung der Dienstpflicht ihre Waffe in privaten Besitz übernehmen wollen müssen die Bedingungen, 2x Obligatorisch und 2x Feldschiessen in den letzten drei Jahren, trotzdem erfüllt haben.
Trainings, Schiessanlässe, Kurs, Versammlungen und so weiter sind ab sofort bis mindestens 31. Mai sistiert. Sämtliche Schiessanlagen sind geschlossen. (Mitteilung BSSV/OSV)
News zu Jungschützenkurs, Feldschiessen und Obligatorisch aus dem SSV
Das erste Aprilschiessen, welches am 25. April hätte stattfinden sollen, ist abgesagt.
Sämtliche Vereinsaktivitäten sind bis mindestens zum 19. April ausgesetzt. Die HV ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Weitere Infos laufend auf der Homepage.
Das Frühlingsschiessen vom 21., 22. und 28. März in Unterbach ist wegen dem Coronavirus abgesagt.
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist am Mittwoch, 25. März 2019 um 20.00 Uhr im Schützenhaus Aellauenen.
Schiesstage
Die Schiesstage 2020 sind online.
Achtung! Ausschiesset ist am Sonntag, 18. Oktober auf Männlichen.
Ordnungsbussen zum Waffengesetz
Mit den sogenannten Ordnungsbussenverfahren will der Gesetzgeber gewisse Delikte in einem Schnellverfahren büssen und aufwändige Strafverfahren verhindern. Am 1. Januar 2020 sind verschiedene solche Ordnungsbussenverfahren neu in Kraft getreten. Die meisten Delikte betreffen das Strassenverkehrsgesetz. Doch auch im Waffengesetz hat der Bund zwei Ordnungsbussenverfahren eingeführt. So wird das Nichtmitführen der Waffentragbewilligung (nach Art. 34 Abs. 1 Bst. h des Waffengesetzes) mit 20 Franken bestraft. Weitaus relevanter für Schützinnen und Schützen ist aber die zweite Bestimmung: Das Transportieren von Feuerwaffen, ohne Waffe und Munition zu trennen (nach Art. 34 Abs. 1 Bst. n des Waffengesetzes und Art. 51 der Waffenverordnung), wird mit 300 Franken gebüsst und nicht mehr mit einem Strafverfahren verfolgt. Gemäss der Waffenverordnung darf sich während des Transports in Magazinen keine Munition befinden. (Quelle SSV)
Amtscup 2020
Qualifikationsrunde Feld J am Samstagvormittag, 9. Mai 2020
Qualifikationsrunde Feld D/E am Samstagnachmittag, 9. Mai 2020
Amtscup Feld A mit dem Oberhasli am Samstag, 16. Mai 2020
Amtscupfinal am Sonntag, 6. September 2020
Details zum Waffengesetz
An dieser Stelle einige Informationen zu den Auswirkungen, welche das neue Waffengesetz (vorerst) auf uns hat. Diese Informationen sind auch auf der Seite des SSV verfügbar.
Sportgewehre/ Karabiner:
Der Kauf von Druckluftwaffen, Handrepetierern (Sportgewehre) und Ordonnanzrepetiergewehren wie den Karabinern 11 und 31 oder dem Langgewehr 11 ist weiterhin mit einer Meldepflicht möglich, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen (Mindestalter 18, nicht unter Beistandschaft, keine Einträge im Strafregister, kein Anlass zur Annahme, dass die Person sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet) erfüllt sind.
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu meldepflichtigen Waffen.
Direkt von der Armee übernommene, persönliche Waffen (Umgebautes Sturmgewehr).
Persönliche Ordonnanzwaffen können nach Beendigung des Militärdienstes zu denselben Bedingungen wie bis anhin übernommen werden – unabhängig von der Magazingrösse. Es ist lediglich ein Waffenerwerbsschein nötig. Auch wenn ein wesentlicher Waffenbestandteil (wie Griffstück, Verschluss, Lauf) ersetzt wird, braucht es keine Ausnahmebewilligung.
Informationen der Armee zur Übernahme der persönlichen Waffe
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu bewilligungspflichtigen Waffen
Nicht direkt von der Armee übernommene Halbautomaten, umgebaute STGW 57 und 90 (Weiterverkauf an dritte)
Unabhängig von der Magazingrösse ist für den Kauf einer solchen Waffe seit dem 15. August 2019 eine Ausnahmebewilligung nötig. Sportschützen können dabei von der erleichterten Ausnahmebewilligung profitieren.
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu verbotenen Waffen
Werkshalbautomat Sturmgewehr PE90
Verfügt die Waffe über eine Ladevorrichtung mit geringer Kapazität (bis maximal zehn Patronen) reicht wie bis anhin ein Waffenerwerbsschein. Wird ein PE90 zusammen mit einem grösseren Magazin verwendet, ist eine Ausnahmebewilligung nötig. Sportschützen können dabei von der erleichterten Ausnahmebewilligung profitieren. Achtung: Auch der gemeinsame Transport sowie die gemeinsame Aufbewahrung eines PE90 mit einem passenden grösseren Magazin gilt als gemeinsame Verwendung. Es empfiehlt sich deshalb beim Kauf eines PE90, so oder so eine Ausnahmebewilligung zu beantragen, um eine allfällige spätere Verwendung eines grösseren Magazins rechtlich abzusichern.
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu bewilligungspflichtigen Waffen
Informationen und Merbklätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu verbotenen Waffen
Vollautomatische Sturmgewehre
Diese können wie anhin nur mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung erworben werden. Neu ist das sportliche Schiessen jedoch ein achtenswerter Erwerbsgrund, welcher – theoretisch – auch den Kauf vollautomatischer Gewehre rechtfertigen könnte. Erleichterte Ausnahmebewilligungen gibt es hier für Sportschützen hingegen nicht.
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu verbotenen Waffen
Persönliche Leihwaffen der Armee
Der Erwerb von Waffen, die von der Armee direkt als persönliche Leihwaffen – also nicht zu Eigentum – erworben werden, hat keine Änderungen erfahren. Die Abgabe persönlicher Leihwaffen an mündige Personen ist nicht Teil des Waffengesetzes.
Informationen der Armee zu persönlichen Leihwaffen
Pistolen (Faustfeuerwaffen)
Bis zu einer Magazinkapazität von maximal 20 Patronen können Pistolen weiterhin mit einem Waffenerwerbsschein erworben werden. Für Pistolen mit einem Magazin mit höherer Kapazität müssen Sportschützen eine erleichterte Ausnahmebewilligung beantragen.
nformationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu bewilligungspflichtigen Waffen
Informationen und Merbklätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu verbotenen Waffen
Änderungen für Waffenbesitzer
Bestehende Besitzverhältnisse werden von der Gesetzesrevision weniger stark tangiert: Wer vor dem 15. August 2019 eine neu verbotene Waffe, Waffenbestandteile oder Ladevorrichtungen erworben hat, ist auch weiterhin zu deren Besitz berechtigt. Allerdings muss die Waffe registriert sein oder innerhalb der nächsten drei Jahre dem kantonalen Waffenbüro gemeldet werden. Dieses stellt eine Bestätigung aus, mit welcher der Besitzer zur Waffe passende Ladevorrichtungen (unabhängig deren Grösse) ohne eine Ausnahmebewilligung erwerben kann. Erst beim Kauf einer komplett neuen Waffe, die in die Kategorie der verbotenen Waffen fällt, ist eine Ausnahmebewilligung nötig. Wer Bestandteile einer verbotenen Waffe bei einem Waffenhändler ersetzen lässt, benötigt für die Ersatzteile keine Ausnahmebewilligung.
Wer die dreijährige Meldefrist verpasst, macht sich zwar nicht strafbar, jedoch wird die Waffe beschlagnahmt. In diesen Fällen hat der Besitzer innerhalb von drei Monaten ein Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung einzureichen oder die Feuerwaffen einer berechtigten Person zu übertragen. Klappt dies nicht, werden die betroffenen Waffen definitiv beschlagnahmt.
Weiterführende Informationen (Links)
Broschüre "Waffen in Kürze" (Fedpol)
Das neue Waffenrecht von Joel Haefeli
Häufige Fragen zum Waffenrecht
Als Privatperson eine Waffe erwerben
Meldung des rechtmässigen Besitzes von Feuerwaffen
Die Erleichterte Ausnahmebewilligung
Schiesssaison 2021
Auch wenn im Moment noch nicht abzuschätzen ist, auf welche Art und Weise sich die Corona-Pandemie im kommenden Jahr auswirken wird, möchte ich euch bitten, schon einige Daten zur Kenntnis zu nehmen und diese in eurer Agenda niederzuschreiben.
- Aprilschiessen am Samstag, 24. April 2021
- Amtscup Feld A ist am 1. Mai 2021 vormittags.
- Einzelwettschiessen am 30. April und 1. Mai 2021
- Talschiessen am Freitag und Samstag, 7.+8. Mai 2021
- Feldschiessen am Freitag und Samstag, 28.+29. Mai 2021
- Amtscup Jungschützen am 5. Juni 2021 vormittags.
- Amtscup Feld D/E am 5. Juni 2021 nachmittags.
Weitere Daten folgen fortlaufend.
Ausschiesset und Cupschiessen 2020
Der Ausschiesset wie auch das Cupschiessen, konnten noch kurz bevor die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschärft wurden, durchgeführt werden. Das Cupschiessen bot auch in diesem Jahr wieder einen spannenden Wettkampf und fand mit Kaufmann Peter (Godi Petsch) einen würdigen Sieger. Kaufmann begann mit zwei ansprechenden Runden von 90 und 88 Punkten. Ab dem 1/8 Final steigerte er sich massiv und liess seinen Gegnern mit 94, 96. 95 jeweils keine Chance und kam so problemlos in den Final. Dort traf er auf seinen Vereinskollegen, Wenger Thomas welcher das Duell um den Sieg mit 93:91 Punkten verlor. Im kleinen Final duellierten sich Almer Markus und Amacher Svenia um den dritten Rang welchen Almer mit einem grossen Vorsprung für sich beanspruchen konnte.
Der Saisonabschluss mit dem Ausschiesset auf Männlichen, wurde wegen der mittlerweile verschärften Maskenpflicht auf unbestimmte Zeit verschoben.
Feldschiessen
Wie so vieles in diesem aussergewöhnlichen Jahr, musste auch das Feldschiessen im Vereinsjahr der Grindelwalder Schützen einen, neuen Platz finden. Dank den Lockerungen der Coronamassnahmen, welche seit dem Sommer wirksam sind, entschied sich die Kreisleitung Grindelwald, das Feldschiessen im September, in ähnlichem Rahmen wie gewohnt, jedoch mit den nötigen Anpassungen zur Sicherheit und Nachverfolgbarkeit, durchzuführen. Wie erwartet, musste durch die besonderen Umstände ein kleiner Rückgang der Teilnehmerzahl hingenommen werden. Trotzdem durften sich die beiden Vereine, die Eigerschützen wie auch die Burglauenenschützen, über sehr gute Resultate freuen. Das Punktemaximum am Feldschiessen beträgt bei 18 Schuss auf die Scheibe B4, 72 Punkte. Insgeheim wünschen sich viele Schützen, ein Resultat von 70 oder mehr Punkten zu erreichen. Bereits am Freitagnachmittag konnte mit Amacher Svenia eine Schützin der Schützengesellschaft Burglauenen diese Schallmauer durchbrechen und erzielte 70 Punkte. Das Svenia noch zu den Jungschützen zählt macht dieses Resultat noch wertvoller.
Erst am Samstagnachmittag wurde Svenia von ihrer Vereinskameradin Wyss Isabelle, welche 71 Punkte erreichte, an der Ranglistenspitze abgelöst. Isabelle ist eine wahre Feldschiessenspezialistin, hat sie doch am Feldschiessen bereits zum sechsten Mal ein Resultat von 70 oder mehr Punkten erreicht. Doch ihre 71 Punkte reichten noch nicht für den Festplatzsieg, denn von den Eigerschützen konnte Bohren Daniel noch gleichziehen. Somit kam es zwischen den beiden zum Ausstich um den Festplatzsieg. In diesem Ausstich legten beide einen starken Start hin, jedoch mit leichten Vorteilen für Wyss, welche bis zum 12 Schuss einen Punkt Vorsprung hatte. In der abschliessenden Serie verloren beide noch drei Punkte wobei die Führung noch zwei Mal wechselte. Am Ende durfte sich Wyss Isabelle verdient und dies notabene bereits zum dritten Mal als Festplatzsiegerin am Feldschiessen in Grindelwald feiern lassen.
GM 2. Hauptrunde
Um es schon mal vorwegzunehmen, alle drei Gruppen der Eigerschützen und der Sportschützen Jungfrauregion sind in der zweiten Runde ausgeschieden. Dies trotz, und das ist besonders schmerzhaft, einer wohlwollenden Auslosung die eine Qualifikation für die nächste Runde in den Bereich des machbaren gebracht hatte. Doch alles der reihe nach.
Die Sturmgewehrschützen der Gruppe Ostegg traten am Mittwoch, 22. Juli zum Wettkampf an. Dieser Abend war wohl der ungünstigste der ganzen Woche, denn kurz nach Schiessbeginn begann ein sehr starkes Sommergewitter zu wüten. Wenger Thomas, der bereits mit dem abschliessenden Seriefeuer beschäftigt war, wurde durch den Hagel besonders hart getroffen. Sein letzter Schuss produzierte in der Feuerlinie eine kleine Wolke was nichts gutes erahnen liess. Das Hagelkorn, welches er mit seinem letzten Schuss zerschmetterte, hatte eine Fatale Auswirkung auf den Schuss, denn dieser wurde als eine Null gezeigt. Doch auch der Rest der Passe war nicht das was man sich erhofft hatte und so sollten es die anderen richten. Doch auch die übrigen vier Schützen wussten nicht zu glänzen und so resultierten am Ende nur 662 Punkte auf dem Gruppenstandblatt. Für ein Weiterkommen wären in der Kombination 14, 679 Punkte nötig gewesen.
Die Standardgewehrschützen traten am Donnerstag in Lauterbrunnen zum Wettkampf an. Die äusseren Verhältnisse an diesem Abend waren bedeutend besser. Dier erste Gruppe beklagte aber trotzdem fehlendes Wettkampfglück. Das Total der Resultate reichte nur zu 946 Punkten was am Ende zu wenig war um weiterzukommen denn es fehlten in der Kombination 8 schliesslich vier Punkte auf den rettenden zweiten Rang. Ganz passabel schoss dafür die zweite Gruppe und steigerte sich gegenüber den letzten Runden sogar noch und erzielte 940 Punkte. Besonders hervorheben darf man hier die Konstanz innerhalb der Gruppe, hatten doch alle zwischen 187 und 190 Punkten auf dem Standblatt. Besonders bitter ist aber, dass am Ende ein einziger Punkt fehlte, um in der Kombination 3 in die dritte Runde vorzustossen.
GM 1. Hauptrunde
Das erfreuliche schon mal zum Anfang. Sowohl die Gruppe Ostegg, wie auch die beiden Gruppen der Sportschützen konnten sich in ihren Kombinationen durchsetzen und haben sich für die zweite Hauptrunde qualifiziert.
Im Feld E wurde die Gruppe Ostegg in die Kombination 21 gelost. Zum Wettkampf angetreten sind die fünf Schützen am Mittwoch 15 Juli bei scheinbar perfekten Bedingungen. Der Himmel war bedeckt was keine störenden Lichtwechsel zur folge hatte und der Wind war auch kein Problem. Das fehlende Training machte sich aber bemerkbar und so bekundeten die Schützen doch grösstenteils etwas mühe. Wenger Thomas erreichte als bester Schütze 141 Punkte und hätte durchaus zufrieden sein dürfen. Allerdings konnte er die sehr gute Ausgangslage nach den Einzelschüssen nicht vollends ausnützen, was in diesem Moment etwas Schade war. Bohren Thomas und von Allmen Hansruedi konnten den Schaden mit 138 und 136 Punkten noch in Grenzen halten, während Boss Hans und Jossi Toni mit 133 und 132 Punkten definitiv noch Steigerungspotenzial haben. Die Auslosung war ihnen aber gut gesinnt, und sie setzten sich mit 680 Punkten trotzdem mit einem grossen Vorsprung an die Ranglistenspitze und dürfen sich somit auf die zweite Runde freuen.
Die Sportschützen traten im Feld A gleich mit zwei Gruppen in den Kombinationen 38 und 39 an. Geschossen wurde am Donnerstag, 16. Juli in Lauterbrunnen bei nicht weniger perfekten äussern Bedingungen. Die eigenen Gesetze der Hauptrunden, insbesondere in der ersten Runde wurden hier sehr gut sichtbar. Die erste Gruppe erzielte mit 952 Punkten ein recht akzeptables Resultat welches leise Hoffnungen auf ein weiterkommen schürte. Diese Hoffnung wurde dann auch erfüllt. Es reichte zwar um 4 Punkte nicht für den Sieg in der Auslosung, doch mit ebenfalls 4 Punkten Vorsprung auf den dritten Rang wurde die Qualifikation für die zweite Runde dann doch Tatsache. Andere Vorzeichen herrschten bei der zweiten Gruppe. Hier konnte nur einer der Schützen ein sehr gutes Resultat erzielen. Das Total von 936 Punkten liess kaum Hoffnung auf ein vorrücken in die nächste Runde aufkommen. Doch das Losglück war den Schützen hold und es reichte, wenn auch Punktgleich, zum Sieg in der Kombination.
Amtscup
Der Amtscup wurde abgesagt. Die Mitteilung des OK ist hier zu finden.
Gruppenmeisterschaft
Die Gruppe Ostegg hat die Qualifikation für die Hauptrunden der Gruppenmeisterschaft locker geschafft. Mit 1361 Punkten belegen sie den 8. Rang und liegen nur 14 Punkte hinter den Führenden. Auch die beiden Gruppen der Sportschützen haben den Einzug in die Hauptrunden geschafft. Herzliche Gratulation.
Saisonstart
Die Saison 2020 ist nun endlich eröffnet. Zwar konnte die Übung am Freitag wegen dem Föhn noch nicht stattfinden, die Jungschützen haben am Samstag 13. Juni, doch noch den Startschuss gegeben. Ebenfalls am Samstag fand die Hauptversammlung statt, welche zügig abgehalten werden konnte.
Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung hier noch eine kleine Information. Unter diesem Link sind die Formulare für die Meldung zum Besitz von Feuerwaffen und das dazu gehörende Beiblatt erhältlich. Auch weitere Gesuche, wie das für einen Waffenerwerbschein oder die Ausnahmebewilligungen sind hier verfügbar.
Hauptversammlung
Bitte nehmt die Informationen zur HV 2020 zur Kenntnis um diese möglichst Speditiv abhalten zu können. Das neue Schutzkonzept des SSV sowie die Angaben des BAV zu den Lockerungen ab 6.6.2020 sind nun abrufbar.
Coronavirus
30.5.2020
Wir stehen endlich vor dem Start zur Schiesssaison 2020. Der Vorstand hat gestern Abend beschlossen. Am 12. Juni ist die erste freie Übung. Dann starten wir im die Saison mit einer etwas reduzierten Jahresmeisterschaft. Die Hauptversammlung wird am Samstag, 13. Juni um 20.00 im Schützenhaus Aellauenen stattfinden. Die Einladung dazu wird im Anzeiger sowie auf der Homepage erfolgen. Weitere Infos werden laufend auf der Homepage zu erfahren sein.
17.5.2020
Das Datum für das Feldschiessen wurde diese Woche festgelegt. Es wird im Schützenhaus Aellauenen am Freitag und Samstag, 18. und 19. September stattfinden. Über das vorgehen in näherer Zukunft wird der Vorstand am Freitag, 29. Mai beraten. Wie und unter welchen Bedingungen die Eigerschützen in die Saison starten, hängt ganz von den allfälligen Lockerungen ab, die der Bundesrat am 27. Mai beschliessen wird oder auch nicht.
9.5.2020
Ab dem 11. Mai wären grundsätzlich wieder Schiesstrainings möglich, dies jedoch nur unter Einhaltung eines Schutzkonzeptes, welches hier einzusehen ist. Dieses recht umfangreich und birgt grossen Mehraufwand um einen geordneten Schiessbetrieb zu gewährleisten. Erschwerend kommt natürlich noch dazu, dass eine Schiessübung nicht im Geheimen stattfinden kann und Kontrollen, zu recht, mehr als wahrscheinlich sind
Ich habe grundsätzlich beschlossen, den Schiessbetrieb an Aellauenen bis am 7. Juni weiterhin auszusetzen. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheide zur weiteren Lockerung der Massnahmen, der Bundesrat am 27. Mai beschliessen wird. Daher sieht mein Zeitplan gegenwärtig so aus, dass unmittelbar nach dem Bundesratsentscheid, Sitzungen von Kreisleitung und Vorstand stattfinden um die restliche Saison zu planen. Dies ist daher wichtig, weil die Schiesstage bis am 30. Mai gemeldet sein müssen und ebenfalls vor dem ersten schiesstag publiziert werden müssen.
Ich werde in den kommenden Tagen noch einige Abklärungen machen und euch, sobald Neuigkeiten bekannt sind, diese hier mitteilen.
30.4.2020
Es gibt wieder einige Neuigkeiten zu verbreiten...
Hier findet ihr einige Antworten zu häufigen Fragen betreffend dem Eidgenössischen Schützenfest. Zum allgemeinen Schiessen kann man so viel sagen, dass alle Anmeldungen gelöscht werden und sich die Vereine für 2021 neu anmelden müssen.
Was das Eröffnungsschiessen betrifft, diese Anmeldungen bleiben bestehen. Bei allen bis am 30.Juni nicht bezahlten Rechnungen wird die Anmeldung gelöscht. Neue Anmeldungen sind mit der Öffnung des Anmeldeportals im November wieder möglich. Schützen, die ihre Anmeldung für das Eröffnungsschiessen stornieren wollen, teilen dies der Firma Hammer schriftlich mit Angabe einer gültigen Kontoverbindung mit. Die Rückvergütung erfolgt unter Abzug von Fr. 10.00 Annullationsgebühr pro Schütze.
Was die aktuellen Lockerungen, welche am 29. April bekannt gegeben wurden für uns bedeuten ist noch nicht restlos klar. Am 1. Mai am Abend wird eine Präsidentenkonferenz der Verbände im BSSV stattfinden. Sicher werden im Anschluss auf den Seiten des BSSV und des OSV Informationen erhältlich sein, wie es in unmittelbarer Zukunft weitergeht.
Ich persönlich sehe mit der 5-Personen-Regel bis am 8. Juni keine grossen Möglichkeiten einen geordneten Schiessbetrieb oder gar eine Hauptversammlung abzuhalten.
Details folgen sobald mehr bekannt ist....
26.4.2020
Das Talschiessen 2020 muss leider abgesagt werden. Ob der Stich für die Jahresmeisterschaft Vereinsintern nachgeholt wird ist zur Zeit unklar. Dies hängt vor allem davon ab, wann wir wieder einen einigermassen vernünftigen Schiessebetrieb durchführen können.
Am Ostersamstag konnten wir nun den Holzkugelfang der Entsorgung zuführen. Dank der Zeit die uns die Massnahmen zur Corona-Pandemie gab, und dem perfekten und trockenen Frühlingswetter ging die Arbeit einfach und zügig voran. Neben der Entsorgung konnten auch gleich noch einige andere Tätigkeiten erledigt werden. So wurde die Mauer von den stauden befreit und der Zaun erstellt.
Ein herzliches Dankeschön an die Familie Wenger und die Gemeinde Grindelwald die uns für die Arbeiten Gerätschaften zur Verfügung stellten. Ein ebenso herzlichen Dank an meine Helfer, von Allmen Hansruedi, Wenger Thomas, Wenger Patrick, Bohren Roman, Kellenberger Nils, Bohren Thomas und Jossi Toni.
Unter diesem Link ist der aktualisierte Wettkampfkalender des SSV ersichtlich.
Für uns ist am wichtigsten, dass die Hauptrunden der GM erst ab Mitte Juli stattfinden. Wie der OSV die Qualifikation für die Hauptrunden gestaltet ist noch unklar.
Am 4. April haben wir mit den Arbeiten zur Entsorgung des Holzes des alten Kugelfangs begonnen. Die Vorbereitungsarbeiten konnten zügig erledigt werden und somit sollte der grossen Entsorgungsaktion von voraussichtlich Ostersamstag nichts mehr im Wege stehen. Besten dank an von Allmen Hansruedi, Wenger Thomas und Bohren Roman für den tollen Einsatz.
Das Eidgenössische Schützenfest wurde um ein Jahr verschoben. Informationen dazu hier.
Wir warten ab, welche Entscheidungen der Bundesrat für die Zeit nach dem 19. April erlässt. Stand jetzt kann nicht damit gerechnet werden, dass es nach diesem Datum schlagartig eine markante Änderung geben wird. Wir werden die Lage dauernd beobachten und Entscheide zur Aufnahme des Schiessbetriebes und zur Hauptversammlung hier kommunizieren.
Die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 (Obligatorisches Programm) für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee wurde sistiert.
Die Eigerschützen werden die verbleibenden Obligatorischübungen nach Wiederaufnahme der Schiesstätigkeit jedoch trotzdem durchführen. Wir würden uns dann trotzdem sehr freuen, viele Obligatorischschützen begrüssen zu dürfen.
Nicht vergessen. Angehörige der Armee, welche nach Beendigung der Dienstpflicht ihre Waffe in privaten Besitz übernehmen wollen müssen die Bedingungen, 2x Obligatorisch und 2x Feldschiessen in den letzten drei Jahren, trotzdem erfüllt haben.
Trainings, Schiessanlässe, Kurs, Versammlungen und so weiter sind ab sofort bis mindestens 31. Mai sistiert. Sämtliche Schiessanlagen sind geschlossen. (Mitteilung BSSV/OSV)
News zu Jungschützenkurs, Feldschiessen und Obligatorisch aus dem SSV
Das erste Aprilschiessen, welches am 25. April hätte stattfinden sollen, ist abgesagt.
Sämtliche Vereinsaktivitäten sind bis mindestens zum 19. April ausgesetzt. Die HV ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Weitere Infos laufend auf der Homepage.
Das Frühlingsschiessen vom 21., 22. und 28. März in Unterbach ist wegen dem Coronavirus abgesagt.
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist am Mittwoch, 25. März 2019 um 20.00 Uhr im Schützenhaus Aellauenen.
Schiesstage
Die Schiesstage 2020 sind online.
Achtung! Ausschiesset ist am Sonntag, 18. Oktober auf Männlichen.
Ordnungsbussen zum Waffengesetz
Mit den sogenannten Ordnungsbussenverfahren will der Gesetzgeber gewisse Delikte in einem Schnellverfahren büssen und aufwändige Strafverfahren verhindern. Am 1. Januar 2020 sind verschiedene solche Ordnungsbussenverfahren neu in Kraft getreten. Die meisten Delikte betreffen das Strassenverkehrsgesetz. Doch auch im Waffengesetz hat der Bund zwei Ordnungsbussenverfahren eingeführt. So wird das Nichtmitführen der Waffentragbewilligung (nach Art. 34 Abs. 1 Bst. h des Waffengesetzes) mit 20 Franken bestraft. Weitaus relevanter für Schützinnen und Schützen ist aber die zweite Bestimmung: Das Transportieren von Feuerwaffen, ohne Waffe und Munition zu trennen (nach Art. 34 Abs. 1 Bst. n des Waffengesetzes und Art. 51 der Waffenverordnung), wird mit 300 Franken gebüsst und nicht mehr mit einem Strafverfahren verfolgt. Gemäss der Waffenverordnung darf sich während des Transports in Magazinen keine Munition befinden. (Quelle SSV)
Amtscup 2020
Qualifikationsrunde Feld J am Samstagvormittag, 9. Mai 2020
Qualifikationsrunde Feld D/E am Samstagnachmittag, 9. Mai 2020
Amtscup Feld A mit dem Oberhasli am Samstag, 16. Mai 2020
Amtscupfinal am Sonntag, 6. September 2020
Details zum Waffengesetz
An dieser Stelle einige Informationen zu den Auswirkungen, welche das neue Waffengesetz (vorerst) auf uns hat. Diese Informationen sind auch auf der Seite des SSV verfügbar.
Sportgewehre/ Karabiner:
Der Kauf von Druckluftwaffen, Handrepetierern (Sportgewehre) und Ordonnanzrepetiergewehren wie den Karabinern 11 und 31 oder dem Langgewehr 11 ist weiterhin mit einer Meldepflicht möglich, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen (Mindestalter 18, nicht unter Beistandschaft, keine Einträge im Strafregister, kein Anlass zur Annahme, dass die Person sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet) erfüllt sind.
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu meldepflichtigen Waffen.
Direkt von der Armee übernommene, persönliche Waffen (Umgebautes Sturmgewehr).
Persönliche Ordonnanzwaffen können nach Beendigung des Militärdienstes zu denselben Bedingungen wie bis anhin übernommen werden – unabhängig von der Magazingrösse. Es ist lediglich ein Waffenerwerbsschein nötig. Auch wenn ein wesentlicher Waffenbestandteil (wie Griffstück, Verschluss, Lauf) ersetzt wird, braucht es keine Ausnahmebewilligung.
Informationen der Armee zur Übernahme der persönlichen Waffe
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu bewilligungspflichtigen Waffen
Nicht direkt von der Armee übernommene Halbautomaten, umgebaute STGW 57 und 90 (Weiterverkauf an dritte)
Unabhängig von der Magazingrösse ist für den Kauf einer solchen Waffe seit dem 15. August 2019 eine Ausnahmebewilligung nötig. Sportschützen können dabei von der erleichterten Ausnahmebewilligung profitieren.
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu verbotenen Waffen
Werkshalbautomat Sturmgewehr PE90
Verfügt die Waffe über eine Ladevorrichtung mit geringer Kapazität (bis maximal zehn Patronen) reicht wie bis anhin ein Waffenerwerbsschein. Wird ein PE90 zusammen mit einem grösseren Magazin verwendet, ist eine Ausnahmebewilligung nötig. Sportschützen können dabei von der erleichterten Ausnahmebewilligung profitieren. Achtung: Auch der gemeinsame Transport sowie die gemeinsame Aufbewahrung eines PE90 mit einem passenden grösseren Magazin gilt als gemeinsame Verwendung. Es empfiehlt sich deshalb beim Kauf eines PE90, so oder so eine Ausnahmebewilligung zu beantragen, um eine allfällige spätere Verwendung eines grösseren Magazins rechtlich abzusichern.
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu bewilligungspflichtigen Waffen
Informationen und Merbklätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu verbotenen Waffen
Vollautomatische Sturmgewehre
Diese können wie anhin nur mit einer kantonalen Ausnahmebewilligung erworben werden. Neu ist das sportliche Schiessen jedoch ein achtenswerter Erwerbsgrund, welcher – theoretisch – auch den Kauf vollautomatischer Gewehre rechtfertigen könnte. Erleichterte Ausnahmebewilligungen gibt es hier für Sportschützen hingegen nicht.
Informationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu verbotenen Waffen
Persönliche Leihwaffen der Armee
Der Erwerb von Waffen, die von der Armee direkt als persönliche Leihwaffen – also nicht zu Eigentum – erworben werden, hat keine Änderungen erfahren. Die Abgabe persönlicher Leihwaffen an mündige Personen ist nicht Teil des Waffengesetzes.
Informationen der Armee zu persönlichen Leihwaffen
Pistolen (Faustfeuerwaffen)
Bis zu einer Magazinkapazität von maximal 20 Patronen können Pistolen weiterhin mit einem Waffenerwerbsschein erworben werden. Für Pistolen mit einem Magazin mit höherer Kapazität müssen Sportschützen eine erleichterte Ausnahmebewilligung beantragen.
nformationen und Merkblätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu bewilligungspflichtigen Waffen
Informationen und Merbklätter des Bundesamts für Polizei fedpol zu verbotenen Waffen
Änderungen für Waffenbesitzer
Bestehende Besitzverhältnisse werden von der Gesetzesrevision weniger stark tangiert: Wer vor dem 15. August 2019 eine neu verbotene Waffe, Waffenbestandteile oder Ladevorrichtungen erworben hat, ist auch weiterhin zu deren Besitz berechtigt. Allerdings muss die Waffe registriert sein oder innerhalb der nächsten drei Jahre dem kantonalen Waffenbüro gemeldet werden. Dieses stellt eine Bestätigung aus, mit welcher der Besitzer zur Waffe passende Ladevorrichtungen (unabhängig deren Grösse) ohne eine Ausnahmebewilligung erwerben kann. Erst beim Kauf einer komplett neuen Waffe, die in die Kategorie der verbotenen Waffen fällt, ist eine Ausnahmebewilligung nötig. Wer Bestandteile einer verbotenen Waffe bei einem Waffenhändler ersetzen lässt, benötigt für die Ersatzteile keine Ausnahmebewilligung.
Wer die dreijährige Meldefrist verpasst, macht sich zwar nicht strafbar, jedoch wird die Waffe beschlagnahmt. In diesen Fällen hat der Besitzer innerhalb von drei Monaten ein Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung einzureichen oder die Feuerwaffen einer berechtigten Person zu übertragen. Klappt dies nicht, werden die betroffenen Waffen definitiv beschlagnahmt.
Weiterführende Informationen (Links)
Broschüre "Waffen in Kürze" (Fedpol)
Das neue Waffenrecht von Joel Haefeli
Häufige Fragen zum Waffenrecht
Als Privatperson eine Waffe erwerben
Meldung des rechtmässigen Besitzes von Feuerwaffen
Die Erleichterte Ausnahmebewilligung